Traditionell ist es die Aufgabe der Polizei, die innere Sicherheit und Ordnung in Deutschland zu wahren. Seit 1989 beteiligt sich die deutsche Polizei jedoch auch an internationalen Polizeimissionen.
Die Begründung für die nunmehr internationale Aufgabenwahrnehmung der deutschen Polizei ist weltpolitische Verantwortung Deutschlands zur Schaffung humanitärer Lebensbedingungen sowie zur Hilfeleistung in Krisenregionen, zur Verhinderung von schweren Straftaten wie Mord, Vertreibung und Menschenrechtsverletzungen sowie zum Aufbau und zur Ausbildung lokaler Polizeien.
Die erste Auslandsmission in Namibia 1989 unter Beteiligung der deutschen Polizei, bei der Polizeibeamte des Bundesgrenzschutzes und der deutschen Volkspolizei entsendet wurden, stand unter dem Mandat der UN. An weiteren Einsätzen in Kambodscha 1992 (UNTAC), in der West-Sahara 1993 und an der Donau 1993 (WEU Danube) beteiligte sich zunächst nur der damalige Bundesgrenzschutz (heutige Bundespolizei). Seit 1994 beteiligen sich auch die Länderpolizeien an internationalen Friedensmissionen. Vorwiegendes Einsatzgebiet Mitte und Ende der 90er Jahre war der Balkan.
Im Rahmen von Mandaten der UN und der EU - aber auch im Rahmen von bilateralen Projekten - beteiligen sich die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, der Zoll und die Länderpolizeien heute
- in Afghanistan,
- im Kosovo,
- im Sudan,
- in Palästina,
- in Moldawien und Ukraine,
- in der Ukraine,
- in Georgien,
- in Somalia,
- in Haiti,
- in Mali,
- im Niger,
- in Libyen,
- im Irak,
- in Griechenland, Bulgarien, Italien und Spanien im Auftrag der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX).
Dabei reichen die vielfältigen Aufgaben der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten von der Beobachtung von Friedensprozessen über die Beratung, Unterstützung und die Ausbildung von ausländischen Kollegen bis hin zu exekutiven Aufgaben im Rahmen der Rechtsstaatlichkeitsmission der EU und UN im Kosovo.
Nordrhein-Westfalen stellt das größte Kontingent der Länderpolizeien für internationale Friedensmissionen, wobei sich das gesamtdeutsche Kontingent in einem Verhältnis von zwei Drittel (Länderpolizeien) zu einem Drittel (Bundespolizeien) aufteilt. Die Länder wiederum wenden zur Ermittlung ihres zu stellenden Kontingentes den „Königsteiner Schlüssel“ an. Der Königsteiner Schlüssel wird jährlich neu berechnet und misst anhand der Finanzkraft und Bevölkerungszahl der Länder, wie viel Personal die einzelnen Länder für das gesamte Länderkontingent stellen. Der Anteil Nordrhein-Westfalens am zu stellenden Länderanteil beträgt demnach 21 Prozent.
In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen (AG IPM) laufen die Fäden der Arbeit des Bundes und der Länder zusammen und hier wird die deutsche Beteiligung an internationalen Friedensmissionen koordiniert. Vorsitzender der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist der nordrhein-westfälische Inspekteur der Polizei a.D., Dieter Wehe.
Mit der Resolution 1325 beschlossen die Vereinten Nationen am 31.10.2000 den Frauenanteil in internationalen Polizeimissionen zu erhöhen und eine Quote von 20 Prozent anzustreben. Die letzten friedenserhaltenden Einsätze der Vereinten Nationen haben gezeigt, dass mit dem Anwachsen des Frauenanteils auch die Qualität der geleisteten Arbeit steigt. Zudem sind die Leidtragenden nach blutigen Auseinandersetzungen in den Einsatzgebieten zumeist Frauen und Kinder und hier sind weibliche Polizeikräfte gefragt, um den Opfern zu helfen.
Bundesweit werden die deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte an den drei Trainingsstandorten Lübeck (Bundespolizei), Böblingen (Hochschule für Polizei des Landes Baden-Württemberg) und Brühl (Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP NRW) der Polizei Nordrhein-Westfalens) für internationale Polizeimissionen ausgewählt und vorbereitet.
Beim LAFP NRW ist das Dezernat 13 für die Auswahl, Vorbereitung und Betreuung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zuständig, die in eine internationale Friedensmission gehen oder gehen wollen.
In einem Assessment Center werden die Bewerberinnen und Bewerber auf die Kompetenzen hin geprüft, die für einen Auslandseinsatz erforderlich sind. Interkulturelle Kompetenz, Charakterstärke, Teamfähigkeit, hohe Einsatzbereitschaft, Selbstmanagement und diplomatisches Geschick sind die Grundvoraussetzungen für die deutschen Polizistinnen und Polizisten in internationalen Friedensmissionen. Darüber hinaus ist ein gutes englisches bzw. neuerdings auch französisches Sprachvermögen für eine Friedensmission im Ausland unerlässlich!
Haben die Bewerberinnen und Bewerber das Assessment Center erfolgreich absolviert, so haben sie in einer eingehenden medizinischen Untersuchung (der sogenannten Entry Medical Examination – EMEX) auch ihre gesundheitliche Eignung nachzuweisen.
Geeignete Bewerberinnern und Bewerber werden dann in einem zweiwöchigen Basisseminar auf ihren zukünftigen Auslandseinsatz vorbereitet. Ein Basisseminar wird in allen drei Trainingszentren angeboten, wobei das LAFP NRW in Brühl die Bewerberinnen und Bewerber aus den Ländern Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen und Bewerberinnen und Bewerber der Bundespolizeidirektionen mit Sitz in einem der oben genannten Ländern auf ihre zukünftigen Aufgaben vorbereitet.
Nach erfolgreich absolviertem Basisseminar werden die Bewerberinnen und Bewerber in einem speziellen - je nach Missionsgebiet unterschiedlich langem - Vorbereitungsseminar spezifisch auf das Land ihrer Verwendung vorbereitet. Das LAFP NRW bildet hier diejenigen Bewerberinnen und Bewerber aus, die ihren Einsatz im Kosovo, im Sudan, in Mali, im Niger sowie in Georgien versehen werden.
Nach dem beendeten Einsatz im Ausland werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem obligatorischen Nachbereitungsseminar eingeladen, um die Erlebnisse und Erfahrungen in der Mission noch einmal aufzubereiten.
Zusätzlich werden im LAFP NRW weitere Seminare für Führungskräfte des höheren Dienstes, die im Ausland eine besondere Führungsposition übernehmen, sowie Englisch- und Französisch-Kurse angeboten, um den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das notwendige sprachliche Rüstzeug mitzugeben, wenn in diesem Bereich weiterer Bedarf bestehen sollte.
Das Betreuungsteam des Dezernates 13 gewährleistet eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung für alle Bewerberinnen und Bewerber, Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie deren Angehörigen. So ist jederzeit auch nach den Bürodienstzeiten stets ein Betreuer des Dezernates als Ansprechpartner erreichbar.