Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Annahme eines Notrufs auf einer Einsatzleitstelle der Polizei
Im Notfall
Wenn Sie selbst oder andere in Not geraten, wählen Sie den Notruf 110!
- Notruf-Fax für sprach- und hörgeschädigte Menschen

Die Rufnummer 110 verbindet Sie kostenlos mit einer Leitstelle der Polizei, egal, ob aus dem Festnetz oder mit dem Handy.

Bitte beachten Sie bei der Wahl des Notrufes 110 mit dem Mobiltelefon, dass Sie nicht automatisch die örtlich zuständige Leitstelle erreichen. Dieses kann auch der Fall bei der Anwahl aus dem Festnetz sein, wenn Sie in Grenzbereichen des Kreises Herford wohnen.

Geben Sie am Telefon an

WER anruft,

WAS passiert ist und

WO es passiert ist.

Legen Sie nicht einfach auf, sondern warten Sie auf Rückfragen!

Sprach- und hörgeschädigte Menschen haben die Möglichkeit, unter der Faxnummer 05221 888-1429 ein Not-Fax zu senden.

Weitere Informationen sowie die Notruf-Faxnummer anderer Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110