Bei Tötungs- und sexuellen Gewaltdelikten sowie anderen geeigneten Straftaten von besonderer Bedeutung wird das Fallverständnis auf der Grundlage objektiver Daten und möglichst umfassender Informationen zum Opfer vertieft. Im Rahmen der Durchführung der Fallanalyse können aufbauend auf der Tathergangsanalyse fallspezifische Aussagen getroffen, die Motive bewertet und ggf. Aussagen zum Täter abgeleitet werden. Die Ergebnisse der Fallanalyse sind dazu bestimmt, Ermittlungsrichtungen zu priorisieren.
Die Fallanalyse ist also in ihrem Wesen ein kriminalistisches Instrument mit starker systematisch-analytischer Ausrichtung, mit dessen Hilfe Erkenntnisse generiert werden sollen, die in die kriminalistische Praxis transferiert werden können. Die Fallanalyse erfordert damit im Sinne ihrer Zielstellung neben einer inhaltlich-analytischen Kompetenz auch eine ausgeprägte Beratungskompetenz.