Die Aufgaben des Polizeibeirats sind in § 16 Polizeiorganisationsgesetz des Landes NRW aufgeführt.
Der Polizeibeirat ist das Bindeglied zwischen der Bevölkerung, kommunaler Selbstverwaltung und der Polizei. Aufgabe des Polizeibeirats ist es, das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Bevölkerung, kommunaler Selbstverwaltung und Polizei zu fördern, die Tätigkeit der Polizei zu unterstützen sowie Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei heranzutragen.
Der Polizeibeirat berät mit dem Leiter der Polizeibehörde polizeiliche Angelegenheiten, die für die Bevölkerung oder für die Selbstverwaltung von Bedeutung sind. Dazu gehören auch Angelegenheiten und an die Polizeibehörde gerichtete Beschwerden, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausgehen oder an deren Behandlung ein öffentliches Interesse besteht.
Die Mitglieder des Polizeibeirats sind durch die Kommunalwahl gewählte Kreistagsmitglieder, sowie dort vertretene sog. sachkundige Bürger aus den Fraktionen.
Mitglieder des Polizeibeirats der Kreispolizeibehörde Herford in der Wahlperiode 2020-2026:
Herr Stefan Struckmeier (Vorsitzender)
Herr Heinz-Werner Neumann
Herr Peter Bubig
Herr Friedhelm Eickmann
Herr Detlef Kaase
Frau Dorothee Schuster
Frau Irmgard Pehle
Herr Maik Babenhauserheide
Herr Gerhard Johannsmann
Herr Udo Gieselmann
Die Mitglieder des Polizeibeirates sind über ihre Kreistagspostfächer erreichbar.
Ebenso können über die Geschäftsführung des Polizeibeirates im Direktionsbüro ZA (Zentrale Aufgaben) an der Hansastraße 54 postalische Anschreiben erfolgen.
Die Geschäftsführung ist über die E-Mail Adresse poststelle.herford [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]herford[at]polizei[dot]nrw[dot]de) oder telefonisch über die Telefonnummer 05221-888 0 erreichbar. Eingehende E-Mails werden von der Geschäftsführung an die angeschriebenen Beiratsmitglieder weitergeleitet.