Fragen zum Thema Waffenrecht?
Das Waffenrecht gilt bundesweit. Die einheitlichen Regelungen sind auf der Landesseite der Polizei NRW eingestellt.
Bitte nehmen Sie vor einem persönlichen Besuch der Dienststelle telefonischen Kontakt mit den Sachbearbeitern der Waffenbehörde auf. Meist gibt es alternative Wege, ihrem Anliegen gerecht zu werden. Es dient Ihnen und uns zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten. Vielen Dank für ihr Verständnis.
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, z.B. wenn Sie eine Waffe erben, steht Ihnen die sachbearbeitende Dienststelle der Kreispolizeibehörde Herford gerne zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in einigen Bearbeitungsfällen Verwaltungsgebühren erhoben werden. Die Erteilung eines Kleinen Waffenscheins ist z.B. mit einer Gebühr von 90.- Euro verbunden.
Online-Antrag Kleiner Waffenschein (KWS)
Anträge oder Unterlagen können wie folgt eingereicht werden:
E-Mail: waffenrecht.herford [at] polizei.nrw.de (waffenrecht[dot]herford[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Anschrift Kreispolizeibehörde Herford
-Waffenrechtsstelle-
Hansastraße 54
32049 Herford
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung während der Öffnungszeiten bürobedingt nicht erfolgt und berücksichtigen Sie dies in Ihren zeitlichen Planungen.
Öffnungszeiten in der Waffenbehörde
Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und Nachmittagsöffnung von 14.00 – 16.00 Uhr
In Einzelfällen ist ebenso eine Terminabsprache nach Vereinbarung möglich.
Ihre Ansprechpartner:
Frau Niederbremer (Buchstabe A – K) 888-1527
Frau Paelicke-Kilian (Buchstabe L – Z) 888-1517
Erreichbarkeit Hotline
Telefon 05221 / 888-1526
E-Mail: waffenrecht.herford [at] polizei.nrw.de
Anschrift
Kreispolizeibehörde Herford
-Waffenrechtsstelle-
Hansastraße 54
32049 Herford