Ziel ist es daher insbesondere, den privaten Erwerb und den Besitz von Waffen zu reglementieren und dem illegalen Waffenhandel und Waffenbesitz vorzubeugen. Als weitere gesetzliche Grundlage ergänzt die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) diese Regelungen. Weiterhin sind die Waffenbehörden durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) zu einem einheitlichen Vollzug des Waffengesetzes angehalten. Link zum Waffengesetz .
Waffenrecht
Der Umgang mit Waffen, insbesondere mit Schusswaffen und ihnen gleichgestellten Gegenständen bedarf in vielen Fällen einer behördlichen Erlaubnis. Das Waffengesetz ist zwar ein Bundesgesetz, die Ausführung obliegt jedoch den Ländern. In Nordrhein-Westfalen ist durch eine Zuständigkeits-Verordnung geregelt, dass grundsätzlich die Kreispolizeibehörde in deren Bereich der gewöhnliche Aufenthalt des Waffenbesitzers beziehungsweise des Antragstellers liegt, für die Durchführung des Waffenrechts und für die Erlaubniserteilung zuständig ist.
Die für Sie zuständige Waffenrechtsstelle, die Teil der jeweiligen Kreispolizeibehörde ist, finden Sie hier: