Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung der Barrierefreiheit der Polizei NRW.

Die Polizei NRW ist bemüht, ihre Internetseite www.polizei.nrw sowie ihre dazugehörigen, angegliederten Behördenseiten barrierefrei zugänglich zu machen. 
Die Rechtlichen Grundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweiligen gültigen Fassung.

Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.

Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Webseite gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Diese Website ist mit der BITV weitestgehend vereinbar und wird diesbezüglich kontinuierlich weiter verbessert. Die Zugänglichkeit beruht derzeit auf einer Selbsteinschätzung aus dem Jahr 2020 und soll in 2021 einem weiteren BITV Test unterzogen werden.

Diese Erklärung wurde am 17.03.2021 erstellt.

 

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf den barrierefreien Zugang von www.polizei.nrw auffallen, oder Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen, oder uns per Post oder Telefon kontaktieren:

Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit der Polizei NRW

Schifferstr. 10
47059 Duisburg

Telefon: 0203 417511500
E-Mail:  Kompetenzzentrum.Barrierefreiheit [at] polizei.nrw.de (Kompetenzzentrum[dot]Barrierefreiheit[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

 

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.polizei.nrw benachteiligt zu werden, oder mit den Antworten aus den zuvor genannten Kontaktkanälen nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle des MAGS wenden.
Weiterführende Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Kontaktmöglichkeiten per E-Mail oder per Post finden Sie hier:
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110