Sie haben ausgeprägte soziale Kompetenzen, überzeugende kommunikative Fähigkeiten und verfügen über Stressstabilität? Außerdem haben Sie die zweite juristische Staatsprüfung oder die zweite Prüfung für ein Amt der Laufbahngruppe II des allgemeinen Verwaltungsdienstes abgelegt? Dann bewerben Sie sich bis zum 17. Juli 2020 um zum 1. April 2021 als Polizeirätin bzw. Polizeirat und beginnen Ihre Karriere in der Laufbahngruppe 2.2 bei der Polizei NRW.
Grundsätzlich sind Sie ab Ihrem ersten Tag bei der Polizei NRW Führungskraft. Als Polizeirätin beziehungsweise Polizeirat auf Probe mit einer Besoldung nach A 13 LBesO. Um Ihnen den Einstieg in die neue Funktion zu erleichtern, werden Sie während einer 2 ½-jährigen prüfungsfreien Einführungsphase auf Ihre Aufgaben und Tätigkeiten im Polizeivollzugsdienst vorbereitet. Sie erwerben so u. a. Kenntnisse aus den Kernbereichen Gefahrenabwehr/ Einsatz, Kriminalitätskontrolle sowie Verkehrssicherheitsarbeit.
Klingt interessant? Dann informiere Sie sich hier im Detail über das Arbeitsprofil, das Bewerbungs- und Auswahlverfahren und die Voraussetzungen, um Polizeirätin oder Polizeirat bei der Polizei NRW zu werden.